Im deutschen Grundgesetz steht, dass Ehe und Familie besonders geschützt werden sollen. Eltern haben das natürliche Recht und die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen und sich um sie zu kümmern. Der Staat überwacht, ob die Eltern das tun. Es gibt Gesetze, die den Schutz von Müttern, die Versorgung und Betreuung von Kindern sowie die familiäre Pflege regeln.
Ein Buch namens „Mutterschutz/Elterngeld/Elternzeit“ wurde vom ehemaligen Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg, Herrn Dr. Friedbert Rancke, herausgegeben. Die Mitautoren sind Rechtsanwälte und Beamte, die sich auf Familienrecht spezialisiert haben. Das Buch wurde erstmals 2007 veröffentlicht und beinhaltet Informationen über Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz, um Arbeitnehmern bei der Lösung von Konflikten zwischen Beruf und Familienpflege zu helfen. Die neueste Ausgabe des Buches basiert auf den Gesetzen und Gerichtsurteilen bis November 2021.
Die Gliederung des Bandes orientiert sich am Aufbau folgender hier erläuterter Rechtsvorschriften:
- Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz/MuSchG)
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz-BEEG)
- Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung/ MuSchEltZV)
- Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz/PflegeZG)
- Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz/FPfZG)
- Einkommenssteuergesetz X, Kindergeld
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz/UVG)
- Arbeitsbefreiung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung eines Kindes §§ 616 BGB, 45 SGB V und 45 Abs. 4 SGB VII.
Im Anhang sind die Mutterschutzarbeitsverordnung, Synopsen zu Rechtsvorschriften sowie die folgenden Checklisten abgedruckt:
- Checkliste für den Arbeitgeber für die Beschäftigung schwangerer und stillender Arbeitnehmerinnen
- Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung nach § 1 Abs. 1 MuSchArbV iVm Anlage 1 zur MuschArbV
- Checklisten zu Elternzeit und Elterngeld für Arbeitnehmer-/innen
- Checkliste Elternzeit und Elterngeld für Arbeitgeber
- Checkliste Betreuungsgeld
Es gibt viele Probleme für Eltern, die berufstätig sind und gleichzeitig für ihre Kinder sorgen müssen. Der Arbeitgeber, der diese Eltern beschäftigt, hat zusätzliche Anforderungen und Belastungen. Das kann zu Konflikten führen. Um diese Probleme zu lösen, wurden arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften erlassen. Die Regeln ändern sich ständig, auch wenn einige Bereiche wie Mutterschutz und Kindergeld stabil sind. Ein Beispiel für eine Veränderung ist das Betreuungsgeld, das 2013 eingeführt wurde. Die Hauptziele des Betreuungsgeldes waren, Eltern zu unterstützen, die ihre Kinder zu Hause betreuen möchten, anstatt sie in eine Kita oder eine andere Betreuungseinrichtung zu geben.
Es geht um eine Regelung namens Betreuungsgeld, die Eltern bekommen können, wenn sie auf einen staatlich geförderten Kindergartenplatz verzichten und ihr Kind zuhause betreuen. Die Politiker wollten damit die Erziehungsleistung der Eltern anerkennen und ihnen die Freiheit geben, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Kind betreuen wollen. Allerdings gab es Bedenken, dass das Betreuungsgeld falsche Anreize setzt und nicht allen Eltern gerecht wird. Das Bundesverfassungsgericht hat schließlich entschieden, dass der Bund nicht das Recht hatte, diese Regelung zu erlassen.
Das Mutterschutzgesetz soll Frauen, die arbeiten und schwanger sind oder stillen, vor körperlichen und seelischen Belastungen am Arbeitsplatz schützen. Der Arbeitgeber muss sich daran halten und darf diese Schutzmaßnahmen nicht abschwächen. Es gab eine Reform des Gesetzes, die mehr Schutz, Transparenz und weniger Bürokratie bringen sollte. Da sich das Gesetz bewährt hat, sollten Forderungen nach weniger Bürokratie mit Vorsicht betrachtet werden.
Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz sollen Menschen unterstützen, die Familienmitglieder pflegen müssen. Das Gesetz erlaubt es, für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden oder ein zinsloses Darlehen für die Pflege zu bekommen. Es gibt ähnliche Vorschriften in beiden Gesetzen.
Manche Gesetze sollten besser in einem einheitlichen Gesetz zusammengefasst werden, damit sie einfacher verständlich und übersichtlicher sind. Es gibt zum Beispiel zwei Gesetze, die sich mit dem Thema Pflege beschäftigen, und einige der gleichen Regeln haben. Um das besser zu verstehen, gibt es eine Tabelle, die zeigt, welche Regeln gleich sind. Es gibt auch Gesetze, die sich mit Kindergeld beschäftigen. Diese Regeln sind manchmal schwierig zu verstehen und führen oft zu Gerichtsstreitigkeiten. Ein Gericht hat entschieden, dass die Regeln einfacher und klarer sein sollten. Es gibt auch eine Regelung im Kindergeldgesetz, die verhindern soll, dass Menschen zusätzlich zu Kindergeld noch Grundsicherungsleistungen bekommen. Diese Regel ist aber schwierig anzuwenden und erschwert die Arbeit der Gerichte.
Das Kindergeldrecht wird durch das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt. Obwohl es mehrere Änderungen gab, sind die Regeln manchmal nicht klar genug und führen oft zu Streitigkeiten vor Gericht. Es wird darauf hingewiesen, dass bisherige Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, das kindbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit von steuerpflichtigen Eltern bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen, unzureichend umgesetzt wurden. Ein Teil des BKGG regelt den Kinderzuschlag, um die Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen zu vermeiden. Die Berechnung des Kinderzuschlags ist jedoch kompliziert und erfordert genaue Kenntnisse des Sozialgesetzbuches (SGB II), was die Anwendung des Rechts erschwert. Dies widerspricht dem Ziel des Verfassungsgerichts, das Kindergeldrecht klar und einfach zu gestalten.
Gemäß dem Unterhaltsvorschussgesetz werden begrenzte Leistungen für Kinder erbracht, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn der Unterhalt ganz oder teilweise nicht gewährt wird. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die soziale Bedeutung dieser Regelung begrenzt ist, da viele Empfänger von Unterhaltsvorschuss auf Sozialhilfe oder Leistungen nach SGB II angewiesen sind und daher von dieser Unterstützung nicht profitieren können, da sie vollständig auf Sozialleistungen angerechnet wird. Daher wird der Zweck der Unterstützung für finanziell bedürftige Alleinerziehende nicht erreicht. Es wäre daher sinnvoll, die Leistungen nach dem UVG, SGB II und SGB XII zu vereinen.
Viele der hier diskutierten Rechtsvorschriften stehen im Zusammenhang mit den Regelungen des SGB II und SGB XII, die im Detail erläutert werden. Eine umfassende Diskussion dieser Fragen ist jedoch nicht Gegenstand dieses Dokuments. Zusätzliche Kommentare zum SGB II sind erforderlich, um das Problem der Anrechnung von Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss auf SGB II-Leistungen zu verstehen. In der Praxis führen diese Anrechnungsregeln dazu, dass die Bestimmungen zur Förderung von Familien und Kindern im Bereich der SGB II- und SGB XII-Leistungen kaum oder gar keine Relevanz haben, was auf eine problematische Entwicklung hinweist, die angegangen werden muss.
Die vorliegende Schrift ist ein hilfreicher Handkommentar, der eine teilweise komplizierte und unübersichtliche Materie mit einer rechtlich fundierten Erklärung behandelt. Hierfür wurden Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur umfassend ausgewertet. Die Darstellung ist sehr praxisbezogen und es werden zahlreiche mögliche Anwendungsprobleme erörtert, für die ausführliche Hinweise gegeben werden. Besonders nützlich sind die enthaltenen Checklisten, welche auch für Nichtjuristen eine Verwendung des Kommentars erleichtern. Der Band bietet eine wertvolle Orientierung für den juristischen Praktiker sowie für Mitarbeiter von Betrieben und Behörden, die sich mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Zudem liefern die Ausführungen Anstöße für die wissenschaftliche Diskussion und die Rechtsetzung. Insgesamt bietet der Handkommentar eine fundierte juristische Hilfe zur Lösung der vielfältigen Probleme auf diesem Gebiet.
- Herausgeber : Nomos; 6. Edition (30. November 2021)
- Sprache : Deutsch
- Gebundene Ausgabe : 1650 Seiten
- ISBN-10 : 3848769530
- ISBN-13 : 978-3848769537
- Abmessungen : 13.31 x 20.7 cm